AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der HMI, Claußstraße 5, 07607 Eisenberg

( Stand Dezember 2007 )

1.  Geltung

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden AGB`s  für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende oder entgegenstehenden AGB`s des Käufers wird schon jetzt widersprochen, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die in unseren Verkaufsunterlagen enthaltenen Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer ihn schriftlich bestätigt. Der Käufer anerkennt unsere AGB`s/Verkaufsbedingungen mit der Auftragserteilung.

3. Zahlungsbedingungen

Es gilt Barzahlung als vereinbart. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung sofort fällig. Die Hereinnahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer unbenommen. Die Abtretung von Forderungen gegen den Verkäufer ist ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig.

4. Rücktritt

Im Falle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder des Verzuges mit der Erfüllung seiner Pflichten aus vorhergehenden Geschäften mit uns, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden alle Forderungen, auch die noch nicht fälligen, sofort fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfolgt der Rücktritt des Käufers mit unserem Einverständnis, sind wir berechtigt, einen Schadenersatz in Höhe von 25 % der Nettoauftragssumme zu verlangen. Dem Käufer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein  Schaden durch den Rücktritt nicht oder nur in einem wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis seine gesamten Forderungen gegen den Käufer erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Käufer ist zur Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Käufer in Verzug ist oder sonstige Vertragspflichten verletzt. Der Verkäufer kann die Ermächtigung widerrufen, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, Pfändungen eingeleitet wurden oder der Käufer die Zahlung einstellt.
Im Falle des Widerrufs hat der Käufer dem Verkäufer alle zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, erwirbt der Verkäufer Eigentum an der neuen Sache, jedoch ohne Verpflichtungen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Sofern die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren gemäß §§ 946 ff BGB vermischt, verbunden oder vermengt wird, erlangt der Verkäufer Miteigentum nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Veräußerung der Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, tritt der Käufer bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich der Nebenrechte an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers. Sofern die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentumsanteil.
Bei Kreditgefährdung des Käufers, Zahlungseinstellung, pp. ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten deutlich als Eigentum des Verkäufers kenntlich zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, beim Käufer Feststellungen zur Wahrung seiner Rechte vorzunehmen. Der Verkäufer ist berechtigt, in dem Fall die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen und auf Kosten des Käufers zurückzuholen.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übergeben. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, die sich gegen die Vorbehaltsware des Verkäufers wenden, zu unterrichten. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen ( ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen ) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

6. Gefahrtragung

Mit Lieferung/Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, pp. zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an den Verkäufer ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der vom Verkäufer gelieferten Vorbehaltsware.

7. Gewährleistung/Mängelansprüche

Die Sachmängelhaftung gegenüber einem Käufer erfolgt durch Nacherfüllung in der Weise, dass HMI nach ihrer Wahl den fehlerhaften Kaufgegenstand nachbessern oder einen mangelfreien neu liefern kann. Unsere Gewährleistung erstreckt sich zunächst auf eine Nachbesserung der gelieferten Ware. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, eine Kaufpreisminderung zu verlangen. Festgestellte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Leistung/Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung/Ware als genehmigt. Beruht der Mangel auf einer Fehlbedienung oder unsachgemäßem Gebrauch der Ware, trägt der Käufer die Kosten der Reparatur bzw. Nachbesserung.

Verglasungen mit Einfachglas stellen ein gewisses Sicherheitsrisiko dar, insbesondere in Haushalten mit Kindern. Für Schäden, die durch den Einsatz von Einfachglas auftreten können, übernehmen wir keine Haftung. Es wird empfohlen, bei LÖ-Verglasungen Sicherheitsglas (ESG) zu verwenden.

8. Wirksamkeiten der Geschäftsbedingungen

Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. § 139 BGB ist ausgeschlossen.


9. Allgemeine Hinweise

Holz ist ein Naturprodukt: Abweichungen in der Struktur und Farbe sowie wuchsbedingte Oberflächen- und Farbunterschiede sind beim Naturprodukt Holz kein Reklamationsgrund und erheben keinen Anspruch auf Umtausch. Vielmehr zeugen sie von der Echtheit des natürlichen Materials. Ebenfalls von einer Reklamation ausgeschlossen sind bei weiß lackierten Oberflächen Farbdifferenzen und unterschiedliche Glanzgrade, aufgrund unterschiedlicher Grundmaterialien und Lichteinwirkungen am Bauvorhaben. Bedenken Sie außerdem, dass Holz auf Sonnenlicht mit Verfärbungen reagiert.

Reinigung und Pflege: Grundsätzlich sollten Türen, Zargen und Blendrahmen ebenso umsichtig behandelt werden wie Möbelstücke. Haftkleber und Lösungsmittel greifen die Oberflächen an, daher Vorsicht bei Aufklebern und Klebebändern! Scharfe Reiniger und Scheuermittel sollten vermieden werden, zumeist ist ein angefeuchtetes Tuch ausreichend. Um die lange Lebensdauer sowie die Funktionsfähigkeit der Zargenfalzdichtungen zu erhalten, sollten die Dichtungen frei gehalten werden von Fremdkörpern bzw. bei Beschädigung umgehend erneuert werden. Dichtungen sollten auf gar keinen Fall lackiert werden. Außerdem sollten niemals scharfe bzw. lösungsmittelhaltige Reiniger, wie Terpentin, Azeton, Verdünnung, Benzin oder ähnliche Chemikalien verwendet werden. Zur Pflege eignen sich Reinigungsmittel auf Seifenbasis.

Verglasungen mit Einfachglas kann ein Sicherheitsrisiko darstellen, insbesondere in Haushalten mit Kindern. Für Schäden, die durch den Einsatz von Einfachglas auftreten, übernehmen wir keine Haftung.

10. Sonstige Bestimmungen

Der Verkäufer behält sich vor, die an Käufer gelieferten Artikel für gewerbliche Zwecke abzubilden.
Erfüllungsort ist Eisenberg. Gerichtsstand ist Stadtroda. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Käufer aus Geschäftsverbindungen gegen den Verkäufer zustehen, ist ausgeschlossen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 
 
 
 
 
 
 
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